Sehr geehrte Vereinsmitglieder,
dem Verein wurde die sportliche Nutzung der Sportanlagen, Turn- und Sporthallen mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres untersagt.
Nähere Informationen folgen, sobald diese zur Kommunikation bereitstehen.
Wir bitten um Verständnis.
[Update 18.04.20 08:00]
Sehr geehrte Pächter einer kommunalen Sportanlage,
sehr geehrte Vorstandsmitglieder,
in Anknüpfung zu der hier noch einmal beigefügten Nutzungsuntersagung der Sportstätten samt Zusatzschreiben vom 19.03.2020 des Amtes für Sport wird die Frist über den 20.04.2020 hinaus bis auf weiteres verlängert.
Ich bitte zu beachten, dass eine Nutzung der Sportanlage erst wieder gestattet ist, wenn das Amt für Sport dies schriftlich mitteilt. Alle anderen Regelungen aus der Nutzungsuntersagung gelten unverändert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Mitwirkung und Ihre starke Nerven.